Neueinsteigerförderung: Paketangebot 5 x Kunstschwärme mit Reinzuchtkönigin und 5 Komplettbeuten aus Holz mit Rähmchen
Starten Sie im neuen Jahr mit Ihren eigenen Bienen
Während der Saison stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Bei Fragen vor dem Kauf: Tel.: 0699 12293030
Ich helfe Ihnen gerne das richtige Set für Ihre Ansprüche auszuwählen und die Förderung zu beantragen.
Komplettangebot für Neueinsteiger (Neueinsteigerförderung - Biene Österreich)
- Pauschaler Förderbetrag für konventionelle Bienenhaltung: € 750
- Pauschaler Förderbetrag für biologische Bienenhaltung: € 930
1. 5 x Bio-Kunstschwärme mit Reinzuchtköniginnen (Übergabe ca. 1 bis 2 Woche Juni 2021 in Wien)
2. 5 x Komplettbeuten aus Holz im Zandermaß mit Kranz in 3 verschiedenen Ausführungen
(Übergabe März/ April 2021 in Wien)
jede Beute besteht aus einem:
a. hohen Boden mit Gitter, Varroalade, Putzkeil und Fluglochschieber
b. einem Deckel aus Holz mit Dämmung und Metalldeckel als Wetterschutz
c. verschieden ist die Größe (Höhe) der Zargen , sie bestellen entweder
Set 1 4 x Zander Flachzargen mit Rähmchen (Hoffmannschenkel)
Set 2 3 x Zander Normalzargen mit Rähmchen (Hoffmannschenkel)
Set 3 1 x Jumbo Zarge + 2 x Flachzargen mit Rähmchen (Hoffmannschenkel)
jedes Set besteht dann aus 5 Komplettbeuten + 5 Kunstschwärmen + 5 Reinzuchtköniginnen +
200 / 150 Stück Rähmchen
Gesamtkaufpreis Euro 1.790,--
Für den Antrag bei der Biene Österreich, dem Dachverband für eine Neueinsteigerförderung müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen
1. A) Konventionelle Bienenhaltung: Besuch eines Grundkurses im Ausmaß von mindestens 24 Bildungseinheiten (BE)
B) Biologische Bienenhaltung: zusätzlicher Kurs für Biologische Bienenhaltung im Ausmaß von 8 Bildungseinheiten.
2. Ankauf von 5 neuen Magazinbeuten mit dazugehörigen Rähmchen
3. Ankauf von 5 Kunstschwärmen
4. Ankauf von 5 Reinzuchtköniginnen
5. Ankauf von Studienmaterial ( 1 Buch über Bienen)
6. Neueinsteiger dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 24 Monate Mitglied einer in der Imkerei tätigen Organisation und maximal 40 Jahre
alt sein.
Sonderrichtlinie des BMLFUW für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 im Zeitraum August 2019 bis Juli 2022 Seite 27 von 34 Anhang
1.790,00 €
inkl. MwSt.
- verfügbar